Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Angaben zum Diensteanbieter (Gesetz 34/2002, LSSI-CE, Artikel 10)

1.1. Betreiber der Website sustainawards.com und Vertragspartei ist AK DIGITAL PLASTIC, S.L., handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Sustain Awards (nachfolgend „Sustain Awards“ oder der „Verkäufer“).

1.2. Steueridentifikationsnummer (NIF): B56606015. Gesellschaftssitz: Camí de Binifadet 15, 07710 Sant Lluís, Menorca (Balearen), Spanien. Eingetragen im Handelsregister von Menorca, Band 211, Blatt 142, Registerblatt IM-8025.

1.3. Kontakt: info@sustainawards.com(+34) 652 971 155.

2. Gegenstand und Anwendungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Gestaltung, Herstellung, Personalisierung, den Verkauf und die Lieferung von Trophäen, Ehrentafeln, Medaillen und anderen Auszeichnungen sowie die damit verbundenen Dienstleistungen (Design, Prototypenentwicklung, Gravur, Druck, Montage und Logistik).

2.2. Es bestehen zwei unterschiedliche Vertragsmodelle: (A) Maßanfertigungen (Klausel 7) und (B) personalisierte Lagerartikel (Klausel 8). Die Klauseln 1 bis 6 und 9 bis 21 gelten für beide Modelle, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

2.3. Der Empfänger („der Kunde“) kann ein Unternehmer oder ein Freiberufler sein, der im Rahmen seiner beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt („Geschäftskunde“ oder B2B), oder ein Verbraucher im Sinne von Artikel 3 des TRLGDCU („Verbraucher“ oder B2C). Sustain Awards ist überwiegend im B2B-Markt tätig.

2.4. Mit der Annahme eines Angebots oder der Aufgabe einer Bestellung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen vollständig an.

3. B2B-/B2C-Eigenschaft und Widerrufsrecht

3.1. Geschäftskunden (B2B). Es besteht kein Widerrufsrecht. Dieses Recht ist gemäß Artikel 102 des TRLGDCU ausschließlich Verbrauchern vorbehalten und gilt weder für juristische Personen noch für Gewerbetreibende oder Freiberufler, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handeln. Das Vertragsverhältnis unterliegt diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, dem spanischen Handelsgesetzbuch und dem spanischen Zivilgesetzbuch.

3.2. Verbraucher (B2C). Grundsätzlich verfügt der Verbraucher über eine Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen (Artikel 102 des TRLGDCU). Das Widerrufsrecht gilt jedoch nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Artikel 103.c des TRLGDCU; Artikel 16.c der Richtlinie 2011/83/EU). Da sämtliche Produkte von Sustain Awards nach Maß angefertigt oder nach den Vorgaben des Kunden personalisiert werden, besteht kein Widerrufsrecht.

3.3. Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, ob Sustain Awards bereits mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat oder nicht (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Oktober 2020, Rechtssache C-529/19, Möbel Kraft).

3.4. Sustain Awards wird den Verbraucher vor Vertragsabschluss klar darüber informieren, dass das Produkt personalisiert ist und deshalb kein Widerrufsrecht besteht. Diese Information wird durch ein entsprechendes Kontrollkästchen oder eine gleichwertige Erklärung bestätigt.

4. Zustandekommen des Vertrags, Angebote und Pro-forma-Rechnungen

4.1. Angebote und Pro-forma-Rechnungen stellen ein ab dem Ausstellungsdatum für [30] Kalendertage gültiges Angebot dar, sofern im jeweiligen Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot und die Preise können angepasst werden.

4.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden und gegebenenfalls durch die Zahlung der in Klausel 7 vorgesehenen Anzahlung zustande. Die elektronische Bestätigung richtet sich nach den Artikeln 23 ff. des LSSI-CE.

4.3. Kataloge, Abbildungen, Renderings und Beschreibungen dienen lediglich der Veranschaulichung. Die auf einem Bildschirm dargestellten Farben können aufgrund der Einstellungen des Geräts des Kunden vom tatsächlichen Produkt abweichen.

5. Freigabe der finalen Druck- bzw. Gravurvorlage (BAT) und Freistellung

5.1. Vor Beginn der Produktion stellt Sustain Awards einen Korrekturabzug der finalen Druck- bzw. Gravurvorlage und gegebenenfalls einen Farbproof (BAT) zur Verfügung. Die Produktion beginnt erst nach der schriftlichen Freigabe durch den Kunden.

5.2. Mit der Freigabe des BAT übernimmt der Kunde die Verantwortung für den genehmigten Inhalt. Sustain Awards haftet nicht für Fehler in Texten, Namen, Datumsangaben, Rechtschreibung, Logos, Unternehmensfarben oder Formaten, die vom Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden, sowie nicht für Abweichungen, die sich aus der Qualität oder dem Format der übermittelten Dateien ergeben.

5.3. Der Kunde gewährleistet, dass er Inhaber der erforderlichen Rechte ist oder über die erforderlichen Nutzungslizenzen an den zur Vervielfältigung bereitgestellten Marken, Logos und Bildern verfügt. Er verpflichtet sich, Sustain Awards von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder geistiger Eigentumsrechte einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.

6. Allgemeine Bedingungen für die Personalisierung

6.1. Der Kunde erklärt, die technischen Anforderungen und Einschränkungen der auf der Website beschriebenen Lasergravur- und Druckverfahren zu kennen und zu akzeptieren. Sustain Awards haftet nicht für Abweichungen bei Farbe, Oberfläche oder Ergebnis, die sich aus diesen technischen Einschränkungen ergeben.

6.2. Sustain Awards ist berechtigt, Personalisierungs-, Montage- und Logistikleistungen an Lieferanten oder Subunternehmer zu vergeben, bleibt dem Kunden gegenüber jedoch gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen für die Überwachung und ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.

12.- ACONTECIMIENTOS FUERA DE NUESTRA CONTROL.

No seremos responsables por ningún incumplimiento o retraso en el cumplimiento de alguna de las obligaciones asumidas, cuando el mismo se deba a acontecimientos que están fuera de nuestro control razonable ("Causa de Fuerza Mayor"). Las Causas de Fuerza Mayor incluirán cualquier acto, acontecimiento, falta de ejercicio, omisión o accidente que esté fuera de nuestro control razonable y entre otros, los siguientes: a) Huelgas, cierres patronales u otras medidas reivindicativas. b) Conmoción civil, revuelta, invasión, amenaza o ataque terrorista, guerra (declarada o no) o amenaza o preparativos de guerra. c) Incendio, explosión, tormenta, inundación, terremoto, hundimiento, epidemia o cualquier otro desastre natural. d) Imposibilidad de uso de trenes, barcos, aviones, transportes de motor u otros medios de transporte, públicos o privados. e) Imposibilidad de utilizar sistemas públicos o privados de telecomunicaciones. f) Actos, decretos, legislación, normativa o restricciones de cualquier gobierno o autoridad pública. Se entenderá que las obligaciones quedarán suspendidas durante el período en que la Causa de Fuerza Mayor continúe, y dispondremos de una ampliación en el plazo para cumplir dichas obligaciones por un periodo de tiempo igual al que dure la Causa de Fuerza Mayor. Pondremos todos los medios razonables para que finalice la Causa de Fuerza Mayor o para encontrar una solución que nos permita cumplir nuestras obligaciones a pesar de la Causa de Fuerza Mayor.

13.- ACUERDO TOTAL.

Las presentes condiciones de Venta constituyen el acuerdo total entre las partes referentes. En el supuesto de que una de las cláusulas de las presentes condiciones fuera nula de pleno derecho, esto no afectará al resto de las condiciones.

14.- LEY APLICABLE Y COMPETENCIA.

Las condiciones presentes se regirán por la ley española. Para la resolución de cualquier duda, discrepancia o divergencia que pudiera suscitarse en el cumplimiento e interpretación del presente Contrato, en cualquier caso el ámbito jurisdiccional serán los Juzgados y Tribunales del domicilio del consumidor. En el caso que el usuario no actúe como consumidor o usuario las partes acuerdan que cómo ámbito jurisdiccional los Juzgados y Tribunales de la ciudad de Burgos.

15.- RESOLUCIÓN ALTERNATIVA DE LITIGIOS.

Sin perjuicio del punto anterior, SUSTAIN AWARDS, conforme al Reglamento (UE) nº 524/2013 del Parlamento Europeo y del Consejo, de 21 de mayo de 2013, pone a disposición de los usuarios la plataforma de resolución de litigios que facilita la Comisión Europea y que se encuentra disponible en el siguiente enlace: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=ES

7. Modell A – Maßanfertigungen

7.1. Definition. Exklusive Designprojekte, die vollständig neu entwickelt werden und Konzeptentwicklung, Prototypenbau, die Herstellung von Formen oder Werkzeugen sowie die Freigabe von Farbmustern und der finalen Druck- bzw. Gravurvorlage umfassen können.

7.2. Mindestbestellmenge (MOQ): 10 Stück, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.3. Produktionszeit: in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen (Richtwert: 6 Wochen), abhängig von Design, Material und Ausführung, gerechnet ab der Freigabe der finalen Vorlage bzw. des Prototyps sowie dem Eingang der Anzahlung. Die angegebenen Produktionszeiten dienen lediglich als Richtwerte und stellen keine verbindlichen Fristen dar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.4. Anzahlungen. Vor Beginn des Projekts ist eine Anzahlung in Höhe von 80 % des Gesamtauftragswertes zu leisten, sofern nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Diese Anzahlung ist nach Beginn der Design- oder Prototypenphase nicht erstattungsfähig, da sie die Entwicklungsarbeiten und die spezifische Materialbeschaffung abdeckt. Die verbleibenden 20 % sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.5. Kein Rücktritt und keine Rückgabe. Nach Freigabe des Musters, Prototyps oder der finalen Vorlage kann die Bestellung weder storniert noch zurückgegeben werden, da es sich um eine Maßanfertigung handelt. Erfolgt eine Stornierung vor dieser Freigabe, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen und bereits beschafften Materialien zu vergüten; ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung besteht nicht.

7.6. Toleranzen. Angemessene Fertigungstoleranzen hinsichtlich Abmessungen, Gewicht, Oberfläche und Farbe sind zulässig und ergeben sich aus handwerklichen und industriellen Fertigungsprozessen sowie den verwendeten Materialien. Solche Toleranzen stellen weder einen Mangel noch eine Vertragswidrigkeit dar.

7.7. Geistiges Eigentum am Design: siehe Klausel 10.

8. Modell B – Personalisierte Lagerartikel

8.1. Definition. Katalogprodukte (von Sustain Awards entwickelte Modelle), die durch Lasergravur oder Druck mit Namen, Logos und Datumsangaben personalisiert werden.

8.2. Mindestbestellmenge: keine; Bestellungen sind bereits ab 1 Stück möglich.

8.3. Lieferzeit: Produktion und Versand ab 48 Stunden, abhängig vom jeweiligen Modell und der Lagerverfügbarkeit.

8.4. Keine Rückgabe. Da diese Produkte nach den Vorgaben des Kunden personalisiert werden, sind sie nach Beginn des Personalisierungsprozesses weder rückgabefähig noch umtauschbar (Artikel 103.c des TRLGDCU).

8.5. Verfügbarkeit und Nachlieferung. Bestellungen stehen unter dem Vorbehalt der Lagerverfügbarkeit. Sollte ein Produkt nach Bestätigung der Bestellung nicht mehr verfügbar sein, informiert Sustain Awards den Kunden innerhalb von höchstens zwei Werktagen und bietet entweder ein gleichwertiges Produkt, eine Lieferung nach Wiederverfügbarkeit innerhalb einer angemessenen Frist oder die Erstattung des Betrags für das nicht verfügbare Produkt an.

9. Toleranzen bei recycelten und natürlichen Materialien

9.1. Sustain Awards verwendet unter anderem recycelte Materialien (recyceltes PMMA/Acryl aus der Vitra-Kollektion), eloxiertes Aluminium, Marmor und Holz.

9.2. Recycelte und natürliche Materialien weisen naturgemäß Unterschiede in Farbe, Farbton, Maserung, Struktur, Transparenz und Einschlüssen zwischen verschiedenen Produktionschargen und einzelnen Produkten auf. Diese Unterschiede sind materialbedingt und stellen weder einen Mangel noch eine Vertragswidrigkeit dar. Mit der Bestellung von Produkten aus diesen Materialien erkennt der Kunde diese Eigenschaften ausdrücklich an.

10. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte

10.1. Eigentum. Sämtliche von Sustain Awards erstellten Designs, Skizzen, Renderings, technischen Zeichnungen, Prototypen und Entwicklungen bleiben ausschließliches Eigentum von Sustain Awards, auch wenn sie im Rahmen einer Maßanfertigung erstellt wurden, sofern die Rechte nicht ausdrücklich gemäß Klausel 10.3 übertragen werden.

10.2. Nutzungslizenz. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde das Eigentum an den hergestellten physischen Produkten sowie eine Lizenz zu deren Nutzung und Präsentation im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung oder des vereinbarten Zwecks. Der Kunde erwirbt jedoch keine wirtschaftlichen Verwertungsrechte am Design und ist nicht berechtigt, dieses zu vervielfältigen, durch Dritte herstellen zu lassen oder Nachfertigungen in Auftrag zu geben.

10.3. Rechteübertragung. Wünscht der Kunde die Übertragung von Verwertungsrechten (Exklusivität, Vervielfältigungsrecht oder Eigentum), muss diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden; dabei sind Umfang und Bedingungen der Übertragung festzulegen.

10.4. Portfolio. Sofern keine vorherige Vertraulichkeitsvereinbarung besteht, ist Sustain Awards berechtigt, die hergestellten Produkte zu fotografieren, zu vervielfältigen und im eigenen Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien und in Werbematerialien zu veröffentlichen, mit oder ohne Nennung des Kunden, je nach getroffener Vereinbarung. Der Kunde kann dies durch den Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) gemäß Klausel 17 ausschließen.

11. Preise, Steuern und internationale Besteuerung

11.1. Grundlage. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne spanische Mehrwertsteuer und umfassen ausschließlich die im Angebot aufgeführten Leistungen. Versandkosten, Sonderverpackungen und Versicherungen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11.2. Inlandsgeschäfte. Es gilt die jeweils gültige spanische Mehrwertsteuer.

11.3. Innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B innerhalb der EU). Verfügt der Kunde über eine gültige, im VIES-System registrierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und kann der Transport in einen anderen Mitgliedstaat nachgewiesen werden, erfolgt die Lieferung umsatzsteuerfrei nach dem Reverse-Charge-Verfahren. Der Kunde ist für die Versteuerung in seinem Mitgliedstaat verantwortlich. Liegt keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, wird spanische Mehrwertsteuer berechnet.

11.4. Vereinigtes Königreich. Lieferungen nach Großbritannien gelten als von der spanischen Mehrwertsteuer befreite Ausfuhren (Artikel 21 des Gesetzes 37/1992) und unterliegen den Zollformalitäten sowie der britischen Einfuhrumsatzsteuer und den geltenden Einfuhrzöllen. Eine EORI-Nummer ist erforderlich. Nordirland wird für Waren weiterhin als innergemeinschaftlicher Vorgang behandelt.

11.5. Vereinigte Staaten. Lieferungen in die Vereinigten Staaten gelten als von der spanischen Mehrwertsteuer befreite Ausfuhren. Einfuhren unterliegen den geltenden Zöllen; seit Juli 2026 gilt gemäß dem Handelsabkommen zwischen der EU und den USA für die meisten Ausfuhren aus der Europäischen Union ein allgemeiner Zollsatz von 15 %. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die auf Grundlage seiner Zolltarifklassifizierung geltenden Steuern und Zölle zu prüfen.

11.6. Incoterms. Lieferbedingungen, Transport, Versicherung, Zollabfertigung und Besteuerung richten sich nach den Incoterms® 2020. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt standardmäßig DDP (Delivered Duty Paid), wobei Sustain Awards die Einfuhrabfertigung, Einfuhrzölle und Steuern im Bestimmungsland übernimmt, sofern sie als Importer of Record (IoR) auftreten oder einen solchen benennen kann. Ist dies nicht möglich oder liegt der Bestimmungsort außerhalb des Geltungsbereichs des Transportdienstleisters, erfolgt die Lieferung gemäß DAP; in diesem Fall trägt der Kunde nach vorheriger schriftlicher Mitteilung die Verantwortung für die Zollabfertigung sowie die Zahlung der Einfuhrzölle und -steuern.

12. Zahlungsbedingungen (B2B) und Zahlungsverzug

12.1. Zahlungsfristen. Die Zahlung hat innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen, die jedoch in keinem Fall 60 Kalendertage überschreiten darf (Artikel 4 des Gesetzes 3/2004). Wurde keine Frist vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Lieferung der Ware oder Eingang der Rechnung zu leisten. Vereinbarungen, die die gesetzlich zulässige Höchstfrist überschreiten, sind unwirksam.

12.2. Anzahlungen. Sustain Awards kann die in Klausel 7.4 vorgesehenen Anzahlungen sowie projektbezogene Zwischenzahlungen entsprechend dem Fortschritt des Projekts verlangen.

12.3. Verzugszinsen. Bei Zahlungsverzug fallen automatisch und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an (Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich 8 Prozentpunkte gemäß Artikel 7 des Gesetzes 3/2004). Darüber hinaus ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 Euro zur Deckung der Beitreibungskosten (Artikel 8.1) zu zahlen, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz weiterer nachgewiesener Beitreibungskosten.

12.4. Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher Nebenforderungen Eigentum von Sustain Awards. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Kunde die Produkte weder veräußern noch verpfänden oder anderweitig zugunsten Dritter belasten.

13. Versand, Lieferung und Gefahrübergang

13.1. Die Lieferung erfolgt durch ein Transportunternehmen innerhalb der angegebenen Fristen, die lediglich Richtwerte darstellen.

13.2. Gefahrübergang. Im B2B-Geschäft geht die Gefahr gemäß dem vereinbarten Incoterm (Klausel 11.6) auf den Kunden über. Im B2C-Geschäft geht die Gefahr erst mit der tatsächlichen Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem benannten Dritten, der nicht der Frachtführer ist, über.

13.3. Transportschäden. Der Kunde hat die Ware bei Erhalt zu überprüfen und offensichtliche Schäden, Fehlmengen oder Beschädigungen der Verpackung auf dem Lieferschein zu vermerken. Reklamationen im Zusammenhang mit dem Transport sind Sustain Awards innerhalb von höchstens 48 Stunden nach Erhalt zusammen mit entsprechenden Fotografien mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware hinsichtlich des Transports als ordnungsgemäß geliefert.

14. Abnahme, Prüfung und Gewährleistung

14.1. Geschäftskunden (B2B). Gemäß Artikel 336 des spanischen Handelsgesetzbuches sind offensichtliche Mängel hinsichtlich Menge oder Qualität bei Lieferung oder, wenn die Ware verpackt geliefert wird, innerhalb von vier Tagen nach Erhalt zu rügen. Versteckte Mängel sind gemäß Artikel 342 innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung anzuzeigen; nach Ablauf dieser Frist erlischt jeder Anspruch. Die Haftung von Sustain Awards beschränkt sich nach eigener Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises des mangelhaften Produkts.

14.2. Verbraucher (B2C). Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für Vertragswidrigkeiten von drei Jahren ab Lieferung (Artikel 114 ff. des TRLGDCU in der durch das Königliche Gesetzesdekret 7/2021 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/771 geänderten Fassung) sowie die dort vorgesehenen gesetzlichen Rechte. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf gewöhnlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder die materialbedingten Eigenschaften recycelter und natürlicher Materialien (Klausel 9).

14.3. Die in den Klauseln 7.6 und 9 genannten Fertigungs- und Farbtoleranzen stellen keine Vertragswidrigkeit dar.

15. Haftungsbeschränkung

15.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Sustain Awards nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsschäden oder sonstige Folgeschäden.

15.2. Die Gesamthaftung von Sustain Awards im Zusammenhang mit einer Bestellung ist unabhängig vom Rechtsgrund auf den vom Kunden für die betreffende Bestellung tatsächlich gezahlten Betrag begrenzt.

15.3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

16. Höhere Gewalt und Preisanpassung

16.1. Höhere Gewalt. Sustain Awards haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, soweit diese auf Ursachen beruhen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Streiks, Arbeitskämpfe, Brände, Überschwemmungen, Epidemien, Transport- oder Telekommunikationsausfälle, behördliche Maßnahmen oder Engpässe bei Rohstoffen oder Lieferungen. Während des Bestehens des Ereignisses höherer Gewalt ruhen die Verpflichtungen; die Erfüllungsfristen verlängern sich entsprechend.

16.2. Preisanpassung. Bei Projekten mit längerer Ausführungsdauer ist Sustain Awards berechtigt, den vereinbarten Preis anzupassen, wenn sich zwischen der Auftragsannahme und der Lieferung erhebliche und unvorhersehbare Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Energie, Transport oder Zöllen ergeben. Die Preisanpassung ist zu begründen. Der Kunde kann diese akzeptieren oder vom noch nicht ausgeführten Teil des Projekts zurücktreten; die bis dahin erbrachten Leistungen bleiben jedoch zu vergüten.

17. Vertraulichkeit und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

17.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche zwischen ihnen ausgetauschten geschäftlichen und technischen Informationen vertraulich zu behandeln.

17.2. Auf Wunsch des Kunden schließen die Parteien eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), die unter anderem das Recht von Sustain Awards einschränken kann, die hergestellten Produkte während des vereinbarten Zeitraums im eigenen Portfolio gemäß Klausel 10.4 zu veröffentlichen.

18. Datenschutz (DSGVO) und Auftragsverarbeitungsvertrag

18.1. Die Verarbeitung der Kontaktdaten des Kunden erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Sustain Awards.

18.2. Daten der geehrten Personen. Übermittelt der Kunde personenbezogene Daten Dritter (Namen, Funktionen oder Fotografien) zum Zwecke der Gravur oder des Drucks, handelt der Kunde als Verantwortlicher und Sustain Awards als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang I), in dem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen sowie die Pflichten des Auftragsverarbeiters geregelt werden. Hierzu gehören insbesondere Vertraulichkeit, die Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 32 DSGVO, der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter nach vorheriger Genehmigung, die Unterstützung des Verantwortlichen sowie die Löschung oder Rückgabe der personenbezogenen Daten nach Beendigung der Leistungserbringung.

18.3. Der Kunde gewährleistet, dass für die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten eine gültige Rechtsgrundlage besteht, und stellt Sustain Awards von sämtlichen Ansprüchen frei, die sich aus einer Verletzung dieser Verpflichtung ergeben.

19. Umweltaussagen

19.1. Sustain Awards vermeidet allgemeine Umweltaussagen. Jede Aussage über die Verwendung recycelter Materialien gibt den genauen Anteil an Recyclingmaterial an und erläutert, ob sich dieser auf das gesamte Produkt, einen bestimmten Bestandteil oder die Verpackung bezieht. Außerdem wird auf die entsprechende Zertifizierung oder das verwendete Rückverfolgbarkeitssystem verwiesen (beispielsweise UNE-EN 15343 zur Rückverfolgbarkeit recycelter Kunststoffe oder ein anderes unabhängiges Zertifizierungssystem durch Dritte).

19.2. Sustain Awards macht keine Aussagen zur Klimaneutralität, die ausschließlich auf der Kompensation von CO₂-Emissionen beruhen, und verwendet keine Umweltzeichen, die nicht auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem durch Dritte basieren, im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2024/825. Aussagen über eine zukünftige Umweltleistung werden ausschließlich auf der Grundlage eines überprüfbaren Plans mit messbaren und termingebundenen Zielen getroffen.

19.3. Nachweise über den Recyclinganteil sowie die entsprechenden Zertifizierungen werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

20. Reklamationen und Streitbeilegung

20.1. Reklamationen sind an info@sustainawards.com zu richten. Sustain Awards stellt Verbrauchern die nach spanischem Recht vorgesehenen offiziellen Beschwerdeformulare zur Verfügung.

20.2. Es erfolgt kein Verweis auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform), da diese mit Wirkung vom 20. Juli 2025 durch die Verordnung (EU) 2024/3228 eingestellt wurde. Verbraucher werden gegebenenfalls über die zuständigen Stellen der alternativen Streitbeilegung (ADR) sowie über das spanische Verbraucherschiedsverfahren informiert, sofern Sustain Awards diesem beitritt.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen spanischem Recht.

21.2. Geschäftskunden (B2B): Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich unter Ausschluss jedes anderen Gerichtsstands den Gerichten der Stadt Barcelona (Spanien).

21.3. Verbraucher (B2C): Zuständig sind die nach den zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Gerichte, in der Regel die Gerichte am Wohnsitz des Verbrauchers.

21.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.